Mit der zunehmenden Bedeutung von Online-Banking, E-Commerce und Austausch von (amtlichen) Dokumenten �ber das Internet, hat auch der Gesetzgeber, hinsichtlich einer juristischen Bewertung der G�ltigkeit und Anerkennung digitaler Signaturen, Handlungsbedarf erkannt. Das ``Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz, SigG)'' vom 22. Juli 1997 legt die ``Rahmenbedingungen f�r digitale Signaturen'' fest ``unter denen diese als sicher gelten und F�lschungen digitaler Signaturen oder Verf�lschungen von signierten Daten zuverl�ssig festgestellt werden k�nnen'', stellt diese allerdings nicht der gesetzlichen Schriftform gleich. Zweck des Gesetzes ist vielmehr ``durch tats�chliche Sicherheit Vertrauen in die gesetzliche digitale Signatur'' zu schaffen, ``so da� sie vom Rechtsverkehr akzeptiert wird und Gerichte ihr im Rahmen der freien Beweisw�rdigung die n�tige Beweiskraft zuerkennen k�nnen''. Eine Novellierung des Signaturengesetzes steht allerdings bevor.